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ComServ | Datenschutzerklärung & -beauftragter

 

Datenschutz

Bei einer Datenschutzerklärung handelt es sich um eine schriftliche Ausführung aller Vorgänge, die ein Unternehmen ergreift, um die Sicherheit der Verwendung der Kunden- bzw. Nutzerdaten zu gewährleisten. Zudem gibt die Datenschutzerklärung Auskunft darüber, wie diese Kunden-Daten gespeichert und verwendet werden.

Ist eine Datenschutzerklärung fehlerhaft oder wird sie dem Nutzer nicht zur Verfügung gestellt, besteht gemäß §28 des Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetzes (TTDSG) eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

Die Einschaltung eines externen Datenschutzbeauftragten kann daher sinnvoll und sehr hilfreich sein.

Wir beraten Sie gerne.

Grundsätzlich gilt:

  • Datenerfassung soll sich auf tatsächlich benötigte Daten beziehen
  • Speicherung von personenbezogenen Daten darf nur so lange erfolgen, wie sie zweckdienlich notwendig ist.
  • Die Datenerfassung ist zweckgebunden, heißt, es dürfen nur personenbezogenen Daten erhoben werden, die einem festgelegten, eindeutigem und legitimen Zweck dienen
  • Es dürfen nur korrekte Daten verwendet werden
  • Die Verantwortlichen müssen nachweisen, dass Sie die Grundsätze des Artikel 5 DSGVO einhalten.
  • Personenbezogene Daten dürfen nur an Dritte weitergegeben werden, wenn die Betroffenen ausdrücklich zugestimmt haben
  • Betroffene Personen haben nach § 34 BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) Auskunftsrecht über die Verwendung ihrer persönlichen Daten und ein Recht auf Löschung der persönlichen Daten

Ihre Vorteile:

  •  strukturiertes Preismodell
  •  hervorragendes Preis-Leistungs-Verhältnis
  •  rechtlich auf dem neusten Stand
  •  Vermittlung eines Datenschutz­beauftragten

 

Was ist ComServ?

ComServ untersucht Ihre Web-Präsenz, handelt präventiv bei der Ausarbeitung sowie der Online-Stellung Ihrer neuen Web-Seite.

Die korrekte und sichere Datenerfassung ist ein wesentlicher Punkt bei jedem Webauftritt und der Internetpräsens jedes Unternehmens. ComServ sorgt dafür, dass Ihre Webseite DSGVO-konform und abmahnsicher online gestellt wird.

Mit unserer Web-Seiten-Analyse und damit verbundenen Maßnahmen sorgen wir für einen ganzheitlichen Schutz Ihrer Projekte.

Darüber hinaus ist ComServ für die Vermittlung externer Datenschutzbeauftragter zuständig.

Ein diplomierter Datenschutzbeauftragter überwacht in Ihren Unternehmen die Einhaltung aller wesentlichen Datenschutzvorschriften, sowie übernimmt die Überwachung relevanter Prozesse wie der Datenschutz-Folgenabschätzung oder der Sensibilisierung und Schulung der Mitarbeiter sowie die Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde.

 

DSGVO

Seit dem 25.05.2018, mit Inkrafttreten der DSGVO (der Datenschutzgrundverordnung der EU) gelten sehr strenge Regeln und Richtlinien für die Verwendung und Speicherung persönlicher Daten, die auf Webseiten erfasst werden.

Diese wird seit dem 01. Dezember 2021 durch das TTDSG (Telekommunikations-Telemedien-Datenschutz-Gesetz) ergänzt.

Regelt das DSGVO den Schutz der personenbezogenen und persönlichen Daten natürlicher Personen, die eine Identifizierung einer Person ermöglichen (Name, Anschrift, Telefon, IP-Adressen, ….) so ergänzt das TTDSG die Datenerfassung auch auf nicht personenbezogene Daten und wird auf alle Personen (juristische und natürliche) erweitert.

Damit sind die Rechte der Datengeber besser geschützt, bedeutet für den Datennehmer (Datensammler) eine strengere Auslegung der Pflichten zum Sicheren Umgang mit zur Verfügung gestellten Daten.

Was nicht immer bedacht wird, Zuwiderhandlungen werden mit empfindlichen Strafen geahndet, wo auch Unwissenheit nicht vor Strafe schützt. So sind die Auftraggeber für die Datenerhebung als auch die Auftragsverarbeiter für die Einhaltung der o.g. Verordnungen verantwortlich.

Ist eine Datenschutzerklärung fehlerhaft oder wird sie dem Nutzer nicht zur Verfügung gestellt, besteht gemäß §28 des Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetzes (TTDSG) eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

Sich mit diesen Anforderungen auseinanderzusetzen, diese in ihrer Umfänglichkeit zu durchschauen und rechtssicher anzuwenden, ist nicht immer einfach. ComServ übernimmt das für Sie!

Durch die Datenschutzerklärung und/oder die Benennung eines Datenschutzbeauftragten versichern Unternehmen, dass Ihre Daten unter besonderem Schutz stehen und nur zu ausgewiesenen Zwecken genutzt werden. Eine Speicherung der Daten erfolgt nicht länger als notwendig, eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur mit Ihrem Einverständnis, wenn es ausdrücklich vereinbart wird.

Benötigt Ihr Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten?

Nach § 4f und § 4g BDSG unterliegt jedes Unternehmen, das personenbezogene Daten verarbeitet der Pflicht, einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten einzubeziehen. Zum Tragen kommt dieses Gesetz, wenn 10 oder mehr Personen personenbezogene Daten automatisiert verarbeiten.

Aber nicht jeder darf Datenschutzbeauftragter sein. Wir beraten sie gerne!

Wir – Das ComServ-Team unterstützt Sie gerne bei der Umsetzung der DSGVO und des Bundesdatenschutzgesetzes.

 

Kontakt

Konnten wir Ihr Interesse wecken? Schicken Sie uns Ihre Anfrage über unser Kontaktformular. Wir werden uns schnellstmöglich bei Ihnen melden.

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